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   BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R   

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BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R (https://dejure.org/2002,3390)
BSG, Entscheidung vom 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R (https://dejure.org/2002,3390)
BSG, Entscheidung vom 19. September 2002 - B 1 KR 32/01 R (https://dejure.org/2002,3390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Krankengeld; Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit; Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankengeld - Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit

  • Judicialis

    SGB V § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung des versicherungsrechtlichen Status

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 26/00 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Fallpauschale - Kassenwechsel -

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R
    Abgesehen davon, dass diese Auffassung mit der Rechtsprechung des Senats zum Kassenwechsel nicht in Einklang zu bringen wäre (BSGE 89, 86, 87 f = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4 S 18 f), ergibt schon der Wortlaut von § 19 Abs. 2 SGB V, dass das Gesetz den Übergang in die freiwillige Mitgliedschaft als einen Fall der Beendigung iS von § 19 Abs. 1 SGB V ansieht; dann würde es nicht einleuchten, wenn der Wechsel in ein neues Pflichtversicherungsverhältnis anders zu behandeln wäre, zumal gerade dieser mit einem obligatorischen Kassenwechsel verbunden sein kann.

    Infolgedessen kann bei der Frage, an welcher Tätigkeit die Einsatzfähigkeit des Versicherten zu messen ist, wenn über seine Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit entschieden werden muss, ebenso wie bei den Leistungsansprüchen als solchen (vgl dazu nochmals BSGE 89, 86, 87 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4 S 18) immer nur vom jeweils aktuellen Versicherungsverhältnis ausgegangen werden.

    Die in § 19 Abs. 1 SGB V niedergelegte Entscheidung des Gesetzgebers, mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses alle daraus abzuleitenden Ansprüche erlöschen zu lassen, lässt auch eine Entstehung von Ansprüchen nach dem Versicherungsende nicht zu (vgl für die Fälle des Kassenwechsels nochmals BSGE 89, 86, 87 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4 S 18).

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84

    Erstattung von Krankengeld unter den Leistungsträgern von Sozialleistungen -

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R
    Nur wenn der Versicherte im Zeitpunkt des so verstandenen Versicherungsfalls bereits arbeitslos sei, dürfe auf die Tätigkeit abgestellt werden, für die er sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt habe (Hinweis auf BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4).

    Da die KVdA den Leistungsbezug und dieser die Vermittelbarkeit des Versicherten voraussetzt, hat die bisherige Rechtsprechung zu § 105b AFG den Versicherten als arbeitsunfähig angesehen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen der Arbeitsvermittlung (objektiv) nicht zur Verfügung stand (vgl BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4 S 19; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 S 6; so auch Gagel/Winkler, SGB III Stand: März 2002, § 126 RdNr 5).

    Das LSG bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R
    Der Versicherte darf dann auf gleich oder ähnlich geartete Tätigkeiten "verwiesen" werden, wobei aber der Kreis möglicher Verweisungstätigkeiten entsprechend der Funktion des Krankengeldes eng zu ziehen ist (Senatsurteil vom 8. Februar 2000 - BSGE 85, 271, 273 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 12 f; ebenso Senatsurteil vom 14. Februar 2001 - SozR 3-2500 § 44 Nr. 9 S 22 f).

    Die fehlende Feststellung oder Meldung der Arbeitsunfähigkeit kann ihm nur dann ausnahmsweise nicht entgegengehalten werden, wenn er seinerseits alles in seiner Macht Stehende getan hat, um seine Ansprüche zu wahren, daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert wird (vgl Senatsurteil vom 8. Februar 2000 - BSGE 85, 271, 276 f = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 16 f).

  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 10/93

    Wiederaufleben des Krankengeldes - Erwerbstätigkeit - Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R
    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats zum SGB V eine andere Auslegung zulassen sollte (etwa im Wege des Gegenschlusses aus den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5 und BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1), wird sie nicht aufrechterhalten.

    Das LSG bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92

    Dauernde Arbeitsunfähigkeit - Erschöpfung des Krankengeldanspruchs -

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R
    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats zum SGB V eine andere Auslegung zulassen sollte (etwa im Wege des Gegenschlusses aus den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5 und BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1), wird sie nicht aufrechterhalten.

    Das LSG bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R

    Krankengeld - nachgehender Leistungsanspruch - nachwirkender Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R
    Nur wenn vorher eine Pflichtmitgliedschaft bestand und nach deren Ende keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, erlaubt § 19 Abs. 2 SGB V noch Leistungsansprüche aus der früheren Versicherung, die aber auf längstens einen Monat begrenzt sind (zu deren Subsidiarität vgl BSGE 89, 254 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 5).

    Ähnlich wäre im Falle eines nachgehenden Anspruchs nach § 19 Abs. 2 SGB V zu entscheiden, denn dabei handelt es sich um einen Anspruch aus der Beschäftigtenversicherung, wie der Senat inzwischen geklärt hat (BSGE 89, 254 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 5).

  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 14/64

    Geschäftsunfähiger Versicherter - Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit - Ärztliche

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R
    Damit hat der Senat auf Grundsätze zurückgegriffen, die schon zum alten Recht entwickelt worden waren und durch das SGB V nicht überholt sind (erstmals wohl BSGE 25, 76 = SozR Nr. 18 zu § 182 RVO; BSGE 54, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 84; Schmidt in Peters, Handbuch der KV, Stand Oktober 2001, § 46 SGB V RdNr 33 mwN).
  • BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81

    Beginn der Arbeitsunfähigkeit; Bronchialcarzinom; Beschäftigungsnachgang trotz

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R
    Damit hat der Senat auf Grundsätze zurückgegriffen, die schon zum alten Recht entwickelt worden waren und durch das SGB V nicht überholt sind (erstmals wohl BSGE 25, 76 = SozR Nr. 18 zu § 182 RVO; BSGE 54, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 84; Schmidt in Peters, Handbuch der KV, Stand Oktober 2001, § 46 SGB V RdNr 33 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - L 4 KR 1128/95

    Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R
    Die Gegenmeinung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 12. Dezember 1997 - L 4 Kr 1128/95 - EzS 90/211 = E-LSG KR-140) überzeugt den Senat nicht.
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 82/75

    Krankengeld - Berechnung - Arbeitsentgelt für Eintritt der Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R
    Daneben ist einzuräumen, dass in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig vom "Eintritt der Arbeitsunfähigkeit" als dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Begründung des Anspruchs die Rede ist, ohne dass ausdrücklich geklärt wird, ob die "festgestellte" oder die "wirkliche" Arbeitsunfähigkeit gemeint ist (stellvertretend: RVA AN 1943, 145; BSGE 45, 126 = SozR 2200 § 182 Nr. 26; Höfler in Kasseler Komm § 44 SGB V, RdNr 6 f und die dort genannte Rechtsprechung; Schmidt in Peters, Handbuch der KV, Stand Oktober 2001, § 44 SGB V, RdNr 35).
  • BSG, 02.10.1970 - 3 RK 6/70
  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R

    Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Verweisbarkeit - bisherige Tätigkeit - Verlust

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 35/95

    Arbeitslosenhilfe bei Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld

  • BSG, 18.03.1966 - 3 RK 58/62

    Arbeitsunfähigkeit und Beginn des Krankengeldes

  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 31/86

    Krankengeld - Arbeitslosenhilfe - Dauer der Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 02.02.1984 - 8 RK 43/82

    Arbeitsunfähigkeit - Arbeitslosenhilfe - Wiederaufgelebtes Krankengeld -

  • BSG, 15.12.1993 - 1 RK 20/93
  • BSG, 23.02.1967 - 5 RKn 112/64

    Arbeitsunfähigkeit - Krankengeldanspruch - Zahlungsbeginn - Tag der ärztlichen

  • BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Krankengeld - Anforderungen an die

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Für die anders lautende Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 7. Juni 2001 (L 5 KR 67/00, dazu Revisionsverfahren B 1 KR 32/01 R mit Senatsurteil vom 19. September 2002) kann die bisherige Rechtsprechung des BSG nicht herangezogen werden.
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Für die anders lautende Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 7. Juni 2001 (L 5 KR 67/00, dazu Revisionsverfahren B 1 KR 32/01 R mit Senatsurteil vom 19. September 2002) kann die bisherige Rechtsprechung des BSG nicht herangezogen werden.
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Für die anders lautende Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 7. Juni 2001 (L 5 KR 67/00, dazu Revisionsverfahren B 1 KR 32/01 R mit Senatsurteil vom 19. September 2002) kann die bisherige Rechtsprechung des BSG nicht herangezogen werden.
  • BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B

    Leistungsanspruch in der Krankenversicherung

    Nach welchen Grundsätzen insoweit zu entscheiden ist, ergibt sich aus dem Urteil des Senats vom 19. September 2002 - B 1 KR 11/02 R (BSGE 90, 72 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10) und der vom LSG (allerdings inhaltlich nicht korrekt) zitierten Parallelentscheidung vom selben Tag (B 1 KR 32/01 R).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.12.2002 - L 5 KR 112/01
    Bezugsrahmen für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sind in diesem Fall vielmehr alle Tätigkeiten, in die er als Arbeitsloser zumutbar vermittelt werden könnte ( BSG 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R , zitiert nach Pressemitteilung Nr47 vom 19.09.2002).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2003 - L 4 KR 240/01

    Anspruch auf Weiterzahlung von Krankengeld; Leistungsvermögen nach Verkehrsunfall

    Dies führt nach der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) dazu, dass ihr Anspruch auf Krankengeld von ihrem Leistungsvermögen für alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes abhängt (vgl BSG, Urteil vom 19. September 2002 - B 1 KR 32/01 R -).
  • SG Duisburg, 05.04.2005 - S 7 (27) KR 48/02

    Krankenversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu insbesondere die Urteile vom 19.09.2002, AZ: B 1 KR 32/01 R u.a.) ist insoweit maßgebend, woran die den Krankengeldanspruch vermittelnde Versicherteneigenschaft im Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit anknüpfte.
  • SG Oldenburg, 28.07.2005 - S 61 KR 138/03
    Bezugsrahmen für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sind in diesem Fall vielmehr alle Tätigkeiten, in die er als Arbeitsloser zumutbar vermittelt werden könnte (vgl. BSG Urteil v. 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R).
  • SG Oldenburg, 14.07.2005 - S 61 KR 144/05
    Bezugsrahmen für die Beurteilung der Arbeitsunfähig-keit sind in diesem Fall vielmehr alle Tätigkeiten, in die er als Arbeitsloser zumutbar ver-mittelt werden könnte (BSG vom 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R).
  • SG Berlin, 11.02.2003 - S 81 KR 1393/02
    Er war damit auf alle Tätigkeit verweisbar, auf die er durch die Bundesanstalt für Arbeit hätte vermittelt werden können (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19. September 2002, B 1 KR 32/01 ).
  • SG Würzburg, 06.11.2003 - S 9 KR 164/99
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